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Ein Seminar zum Schweizer Föderalismus

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Wie werden die Zuständigkeiten in bestimmten Politikbereichen geregelt? Wer hat die Kosten für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben zu tragen? Und wie funktioniert die Zusammenarbeit in unserem Bundesstaat? Diese und weitere Fragen waren Thema des ersten Föderalismus-Seminars in Schwarzenberg LU.

Eva Maria Belser, Co-Direktorin des Instituts für Föderalismus, hat das Seminar eröffnet.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Trägerschaften diskutierten über die Herausforderungen, aber auch die Perspektiven des schweizerischen Systems. Hier Roland Mayer (ch Stiftung) und Monique Cossali (Bundesamt für Justiz). ©IFF

Ungefähr 40 Teilnehmenden vertieften sich in die verfassungsrechtlichen Grundlagen des schweizerischen Bundesstaats und deren Umsetzung in der Praxis. ©IFF

Der Pilatus blieb während dieser drei Tage wegen des schlechten Wetters versteckt.

Vom 24. bis 26. Mai 2023 fand die erste Ausgabe der Weiterbildungsveranstaltung des Instituts für Föderalismus (IFF) statt. Das trübe Wetter lud regelrecht dazu ein, sich dem gemeinsamen Lernen zu widmen. So vertieften sich die 40 Teilnehmenden während drei Tagen in die verfassungsrechtlichen Grundlagen des schweizerischen Bundesstaats und deren Umsetzung in der Praxis. In den verschiedenen Referaten und Workshops stellte eine Vielzahl von Personen ihre Expertise in so vielfältigen Bereichen wie dem Finanzausgleich oder der Fusion von Gemeinden zur Verfügung.

Attraktives Programm

Eröffnet wurde das Seminar mit einem Überblick über die Grundlagen des Föderalismus und die entsprechenden Artikel der Bundesverfassung, in denen er Erwähnung findet. Anschliessend wurde das Thema unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet: der stets aktuellen Frage der Kompetenz- und Aufgabenteilung, der territorialen Herausforderungen (am Beispiel der Gründung des Kantons Jura oder dem letztjährigen Kantonswechsel der Gemeinde Clavaleyres von Bern nach Freiburg), der Finanzen oder der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit.

Die bundesstaatliche Zusammenarbeit wurde anhand zahlreicher Gesetzesartikel aus rechtlicher Sicht betrachtet. Verschiedene Beispiele veranschaulichten die Anwendung dieser rechtlichen Bestimmungen in der Praxis.

Erstklassige Referate

Neben Eva Maria Belser, Bernhard Waldmann und Andreas Stöckli vom IFF traten Referentinnen und Referenten aller Ebenen des Bundesstaats auf: Adrian Gerber, Abteilungsleiter im Staatssekretariat für Migration, Peppino Giarritta, Delegierter von Bund und Kantonen für die Digitale Verwaltung Schweiz, Micheline Guerry-Berchier, Direktorin des Freiburger Gemeindeverbands, oder der ehemalige KdK-Präsident und St. Galler Ständerat Benedikt Würth.

Um der grossen Vielfalt der beruflichen Hintergründe des Publikums gerecht zu werden, wurde ein massgeschneidertes Programm zusammengestellt. Acht von Expertinnen und Experten geleitete Workshops ermöglichten es allen, ihre Kenntnisse in einem spezifischen Bereich zu vertiefen. So analysierte Susanne Hardmeier, Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, das komplexe Beispiel der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beim Schweizer Bildungssystem: «Alle glauben, es handle sich um eine rein kantonale Zuständigkeit. Dabei sind mehrere staatliche Ebenen beteiligt.»

Teilnehmende mit vielfältigen Hintergründen

Das Seminar richtete sich in erster Linie an die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Verwaltungen sowie die tripartiten, interkantonalen und interkommunalen Organisationen, aber auch an Politikerinnen und Politiker und weitere Interessierte (z.B. Medienschaffende).

Die Weiterbildung, die unter der Leitung des IFF stattfand, wurde in Partnerschaft mit dem Ständerat, dem Bundesamt für Justiz, der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Schweizerischen Städteverband durchgeführt. Zum Abschluss der drei Tage diskutierten die Vertreterinnen und Vertreter dieser Trägerschaften über die Herausforderungen, aber auch die Perspektiven des schweizerischen Systems.

Das nächste Föderalismus-Seminar findet vom 4. bis 6. Juni 2025 statt.

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