Consegnato il Premio per il federalismo 2024 al Forum del bilinguismo
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Darüber hinaus möchten die Kantone der Übersteuerung ihrer Regelungsbereiche durch den Bund entgegenwirken sowie die gerichtliche Durchsetzbarkeit der föderalistischen Grundsätze und die Mitwirkung der Kantone bei Bundesvorhaben stärken.
Mit dem im Jahr 2005 lancierten Monitoring über den Föderalismus soll aufgezeigt werden, in welche Richtung sich der Schweizerische Föderalismus entwickelt und mit welchen Massnahmen er gestärkt werden kann. Der Föderalismus gehört neben dem Rechtsstaat, der direkten Demokratie und der Sozialstaatlichkeit zu den konstitutiven Grundpfeilern der schweizerischen Bundesverfassung. Er bewahrt die Vielfalt innerhalb der schweizerischen Einheit und trägt so zur Stabilität und Krisenresistenz des Landes bei. Die Weiterentwicklung und Erneuerung des Föderalismus ist daher ein zentrales Anliegen der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit.
Zentralisierung, Lastverschiebungen und mangelnde Mitwirkung als wichtigste Probleme
Der zweite Mehrjahresbericht 2014-2016 analysiert die Gesetzgebung des Bundes und der Kantone unter dem Gesichtspunkt der Respektierung der föderalistischen Verfassungsgrundsätze. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Einhaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und die Mitwirkung der Kantone auf Bundesstufe gelegt. Kritisch hinterfragt werden zudem die Berücksichtigung der kantonalen Gestaltungsfreiheiten und kantonalen Besonderheiten beim Vollzug von Bundesrecht sowie im Rahmen von Programmvereinbarungen.
Darüber hinaus wurden wiederum Einschätzungen und empirische Daten aus der Wissenschaft in den Bericht einbezogen, so etwa in Bezug auf den Einfluss der Rechtsprechung des undesgerichts auf den schweizerischen Föderalismus. Die Wahrnehmung des Föderalismus in den Medien und die neuesten föderalen Entwicklungen in unseren europäischen Nachbarstaaten runden den Bericht ab.
Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen fasst der Bericht die wichtigsten Themen und Trends zusammen und schlägt Handlungsfelder und konkrete Massnahmen zur künftigen Förderung und Stärkung des Föderalismus vor. Diese umfassen insbesondere ein aktives Engagement gegen den Trend zur Zentralisierung, deren Haupttreiber u.a. in der extensiven Auslegung von Bundeskompetenzen, der Übersteuerung der kantonalen Regelungshoheit
durch Finanzhilfen des Bundes sowie der zunehmenden Konkretisierung von Ziel- und Programmbestimmungen durch den Bund zu verorten sind. Ein weiterer Schwerpunkt bilden die zunehmenden Lastverschiebungen, welchen u.a. durch eine konsequentere Anwendung des Äquvalenzprinzips sowie durch bessere Regulierungsfolgeabschätzungen begegnet werden soll. Auch bei der Mitwirkung der Kantone bei Bundesvorhaben sehen die Kantone Verbesserungsbedarf. Sie soll im Rahmen des neuen Vernehmlassungsgesetzes
(VIG) faktisch besser implementiert werden. Insgesamt gilt es zu verhindern, dass die Kantone zunehmend in die Rolle von reinen Vollzugsorganen gedrängt werden. Die Kantone wollen zudem zu einem besseren Föderalismusverständnis in der breiteren Öffentlichkeit beitragen.
Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat am 30. Juni 2017 den Monitoringbericht Föderalismus 2014-2016 verabschiedet.
Kontakt / Rückfragen
Weitere Informationen:
www.chstiftung.ch/de/foederalismus/foderalismusmonitoring/
www.kdk.ch/de/themen/foederalismus-und-staatsrecht/foederalismusmonitoring/