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ch Reihe

Literatur aus der Schweiz
in Übersetzung

Vorschläge

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Immer im Frühjahr wählt die Herausgeberkommission der ch Reihe aus den Neuerscheinungen des Jahres eine Anzahl von Büchern aus, die sie den Verlagen zur Übersetzung in eine andere Landessprache empfiehlt, darunter auch ein Buch aus dem Ukrainischen und eines aus dem Albanischen.

Gesamte Vorschlagsliste der ch Reihe

Die ch Reihe unterstützt die Bücher mit einem einmaligen Druckkostenbeitrag. Die Übersetzungskosten werden in der Regel von Pro Helvetia subventioniert.

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Gesuch einreichen

Hinweise zur Eingabe von Gesuchen

Wer kann ein Gesuch einreichen?

  • Gesuche einreichen können alle literarischen Verlage aus der Schweiz und ausgewählte Verlagshäuser aus Italien. 
  • Es wird darauf geachtet, dass der Verlag über professionelle Strukturen und ein etabliertes Vertriebsnetzwerk verfügt sowie über eine angemessene Erfahrung in der Publikation von vergleichbaren Werken.

Was wird gefördert?

  • Gesuche können sowohl für Bücher aus der Vorschlagsliste der ch Reihe eingereicht werden als auch für eigene Vorschläge. Bewerbungen für Titel aus der Vorschlagsliste der ch Reihe erhalten Priorität.
  • Gefördert werden jährlich sieben bis acht Übersetzungen von literarischen Werken von Schweizer Autorinnen und Autoren. 
  • Pro Jahr wird die Übersetzung eines Buchs unterstützt, das in der Schweiz entstanden ist und nicht in einer Landessprache geschrieben wurde.
  • Anthologien, literarische Biografien oder Reportagen können berücksichtigt werden, wenn sie ausgezeichnet geschrieben, recherchiert und literarisch anspruchsvoll sind. 
  • Nicht gefördert werden Sachbücher sowie Kinder- und Jugendliteratur.
  • Für ein Buch, das innerhalb der ch Reihe erscheint, wird an den betreffenden Verlag eine Subvention in Form eines einmaligen pauschalen Druckkostenbeitrags ausgerichtet. Die Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken nach Erscheinen des Buchs.

Vorgehen

  • Gesuche werden im März, August und November behandelt. 
  • Die finanziellen Mittel der ch Reihe sind beschränkt. Es kann daher nicht automatisch von einer Zustimmung ausgegangen werden.
  • Nachdem die vom Verlag lektorierte Übersetzung vorliegt, nimmt ein Mitglied der Herausgeberkommission eine Kontrolle der Übersetzung vor. Dafür sind zwei Monate einzurechnen. Diese Überprüfung versteht sich als Unterstützung des Übersetzers oder der Übersetzerin und garantiert die Qualität gegenüber dem Verlag und der ch Stiftung. 
  • Wenn ein positiver Bescheid der ch Stiftung vorliegt, sind im Impressum das Logo der ch Reihe und ein Impressumstext abzudrucken (siehe auch Merkblatt der ch Reihe).
  • Für die Übersetzungskosten kann bei der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ein separates Finanzierungsgesuch eingereicht werden. Dieses wird autonom beurteilt.

Eingabefristen

Die Herausgeberkommission der ch Reihe entscheidet dreimal jährlich über die eingereichten Gesuche:

Eingabe bis:Entscheid bis:
31. Januar          15. April
30. Juni15. September
30. September    15. Dezember

Formulare & Links

Gesuchsformulare und weitere Informationen

Pro Helvetia

Pro Helvetia nimmt Gesuche über ihre Förderplattform entgegen.


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